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Montag, 27. Oktober 2014

Trutzaktion in Schaldming/Rohrmoos: 100 Biker schieben ihr Bike zum Riesachsee

Was machen 100 begeisterte Mountainbikesportler, wenn Sie legal zum Riesachsee – ein stark frequentiertes Ausflugsziel der Gebirgsgruppe Niedere Tauern - gelangen wollen? Sie schieben ihr Rad oder tragen es. Ansonsten riskieren Sie Anzeigen und sogar teure Besitzstörungsklagen. Die Initiative „Legal biken - auch in Österreich“ hat heute mit einer „Trutzaktion“ auf ihr Anliegen aufmerksam gemacht – ein österreichweites Anliegen. Die Initiative fordert eine Anpassung der veralteten Gesetze in Österreich. Mehr als 24.000 Unterstützer fordern mittlerweile die Ausdehnung der Wegefreiheit auf Radfahrer.

Text & Fotos: upmove Pressedienst

Biken kann teuer werden

Der Ort wurde nicht ungefähr gewählt. In der Region wird Radfahrern ihr Hobby regelmäßig zum Verhängnis. Sie werden bei der bei Auffahrt zum schönen Riesachsee von einem Grundbesitzer auf Besitzstörung und Unterlassung geklagt. Das kann mehrere 100 Euro kosten.

„Nüchtern betrachtet war der Grundbesitzer im Recht“ sagt auch Dietmar Gruber von der Initiative „Legal biken“. „Und das ist das Problem. Das Forstgesetz 1975, welches die Wegefreiheit im Wald regelt, wurde zu einer Zeit beschlossen, in der es schlichtweg noch keine Bergräder gab.“


Brief an Wirtschaftsminister und Vizekanzler Mitterlehner

In einem offenen Brief an den Wirtschaftsminister Mitterlehner, Verantwortlicher für zeitgemäße Rahmenbedingungen im Tourismus in Österreich, fordern ihn die Biker auf, sich für eine Novelle des Forstgesetzes von 1975 einzusetzen (siehe Anlage). „Die Wegefreiheit soll auf Radfahrer ausgedehnt werden“, sagt Dietmar Gruber. „Das ist keine außergewöhnliche Forderung. In unseren umliegenden Nachbarländern ist dies längst gelebte und gesetzliche Realität. In Österreich soll damit lediglich der Status Quo legalisiert werden. Abseits von Tourismusregionen sind Radfahrer auf Wegen und Straßen im Wald in der Regel illegal unterwegs. Manchmal geduldet, immer öfter aber kriminalisiert.”

Die Fälle an der Forststraße zum Riesachsee zeigen, dass Radfahrer auch in Regionen, die gezielt um Mountainbiker werben, gestraft werden können. Es geht um immerhin 800.000 Radsportler in Österreich und natürlich die Gäste aus dem Ausland.

Durchaus bessere Regeln für Mountainbiker gibt es in den Nachbarländern Österreichs. Dort hat man das touristische Potenzial des Mountainbikens längst erkannt.

Bekanntes Bild: Fahrverbote für Mountainbiker in Österreich [Galerie]

Einwände können entkräftet werden

„Die Gegner einer Legalisierung des Bikens in der Natur bringen viele Argumente vor. Sie können aber Punkt für Punkt widerlegt werden“, sagt Dietmar Gruber. „Wir haben bei mancher Lobby den Verdacht: Weil sie das freie Wegerecht für Wanderer, Läufer seit dem Jahr 1975 erdulden müssen, stellen sie sich beim Radfahren umso kompromissloser quer.“

1. Argument: Radfahrer schaden der Natur. Sie schaden der Natur nicht mehr und nicht weniger als ein Wanderer, dies ist durch zahlreiche Studien und Expertisen belegt.

Dazu kommt: Radfahrer, die legal auf Straßen und Wegen in den Wäldern in der Nähe ihres Wohnorts unterwegs sein dürfen, reisen in der Regel – anders als Wanderer - mit dem Fahrrad an. „Wenn aus ökologischen Gründen oder wegen Forstarbeiten, der Zugang zum Wald oder Natur vorrübergehend oder auch dauerhaft gesperrt ist, müssen sich selbstverständlich auch Radfahrer daran halten“, sagt Dietmar Gruber.

2. Argument: Bei Unfällen ist die Haftungsfrage ungeklärt. In Deutschland ist das unmotorisierte Befahren von Straßen und Wegen im Wald durch das Bundeswaldgesetz geregelt. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Benutzung auf eigene Gefahr geschieht und „waldtypische“ Gefahren zu beachten sind.

Für Österreich wäre eine gesetzliche Regelung wie in Bayern erstrebenswert. Dort heißt es, dass das Befahren von geeigneten Wegen und Straßen mit dem Fahrrad oder Krankenstuhl ebenfalls erlaubt ist und unter das allgemeine Betretungsrecht fällt. Diese Lösung führt den Ausübenden direkt in die Selbstverantwortung, da er selbst entscheiden muss, ob der Weg für ihn geeignet ist. Dadurch erübrigt sich jegliches Haftungsrisiko für den Wegehalter bzw. Grundeigentümer.

3. Argument: Fußgänger sind durch Radfahrer gefährdet. Das Bild des rücksichtslosen und rasenden Bikers hat mit der Realität nichts zu tun. In Tourismusregionen, die sich zu einem Nebeneinander von Bikern und Wanderern bekennen, gibt es kaum Probleme. Die „Fair Play“ – Verhaltensregeln, zu denen sich auch die Initiative „Legal Biken“ bekennt (siehe Anlage) – räumen Wanderern dezidiert den Vorrang ein. „Auch beim Skifahren gibt es Pistenregeln, die den Langsameren Schutz gewähren“, sagt Dietmar Gruber.

4. Argument: Es gibt ohnehin genügend freigegebene Routen. Das Beispiel hier am Riesachsee zeigt das Gegenteil: die offizielle Bikeroute endet mitten im Tal am Parkplatz. Die interessante und touristisch attraktive Auffahrt zu den Bergen ist gesperrt - und das in einer Region, die offensiv um Biker wirbt! Insgesamt sind nur rund 10 Prozent der Forststraßen legal befahrbar. Vor allem in weiten Teilen der Steiermark sind die Bergradler auf wenige Routen angewiesen. Lediglich in einigen Tourismusregionen Westösterreichs gibt es ein attraktives Angebot, welches sich hauptsächlich an touristische Gäste richtet. Dort werden Mountainbikestrecken vielfach nur durch Pachtverträge der Tourismusverbände mit Grundeigentümern ‘freigegeben’. Bis zu 40 Cent pro Meter werden dafür ausgegeben. „Das ist eher kontraproduktiv, das kann sich eine Gemeinde ohne starken Tourismus nicht leisten“, sagt Dietmar Gruber. „Eine flächendeckende Lösung wird es so nie geben und die Mehrzahl der österreichischen Biker müsste weiterhin illegal unterwegs sein.“





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