Mittwoch, 5. Mai 2010
Ich wurde gerade von einem Werbekunden informiert, dass ich die Schwalbe Werbebanner entfernen sollte. Die Händler wurden von einer Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag von Schwalbe abgemahnt, weil sie Produktbilder von Schwalbe verwendet hatten.
Rechtlich ist das einwandfrei. Moralisch und vom Marketing-Standbunkt sieht das allerdings schon anders aus. Hat es Schwalbe wirklich nötig, so zu Geld zu kommen?
Im IBC ist dazu etwas mehr zu lesen:
Fahrradreifenhersteller Schwalbe unternimmt virtuellen Selbstmordversuch
Dort ist zu lesen, dass das eventuell eine Art "Racheackt" sein könnte, gegen Händler, die die Schwalbe-Reifen zu günstig verkaufen.
Im Fall von Tom's Bike-Corner dürfte dies aber nicht stimmen. Hier hat sogar ein Mitarbeiter von Schwalbe den Onlineshop und die Preise einige Monate zuvor für in Ordnung befunden. Den ausführlichen Bericht dazu gibt es hier zu lesen:
Abmahnung: Ralf Bohle GmbH / Schwalbe.
Nachtrag: Nachdem das im Netz ziemlich hohe Wogen geschlagen hat, hat Schwalbe zurückgerudert:
https://www.downhill-board.com/showt...474#post726474
Kommentare
wie ich soeben erfahren mußte haben Sie mehrere Händler die in Ihrer Werbung Werbegrafiken Ihres Unternehmens benutzt haben abgemahnt.
Diese Abmahnpraxis widerspricht der Moral und jeglichen guten Sitten.
Als langjähriger zufriedender Kunde zwingen Sie mich dazu sämtliche Artikel von Schwalbe boykottieren, bis Sie diese Praxis abgestellt und den Schaden wieder gutgemacht haben.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,
d.klytta ät ralfbohle.com
Hab noch 2 Schwalbe Reifen die ersetzt gehören. Wollte mir eigentlich die gleichen wieder nehmen, aber das hat sich jetzt erledigt. Schläuche gibts eh genug andere.
Alternativen für Schwalbe Produkte
Gegen die Abmahnpraxis gehört einfach etwas gemacht. Zumindest muss vor so einer Abmahnung eine kostenlose Benachrichtigung über den Misstand erfolgen, wo dann genügend Zeit zum Reagieren ist. Das ist natürlich nicht nur ein Fehler von Schwalbe und der Anwaltskanzlei, sondern auch vom Rechtsystem!
ganz versteh ichs noch nicht
Leider ist es in letzter Zeit als Hersteller fast schon Sitte, die eigenen Händler vor den Kopf zu stoßen. Ich könnte euch da Geschichten erzählen. A-Händler, seit Jahren der Erfolgreichste in der Republik, wird von Heute auf Morgen vor die Tür gesetzt...
E
Moralisch ist das unterste Schublade.
100% vielleicht nicht. Ich könnte mir da schon einen Weg der Legalisierung vorstellen, aber wie du schon schreibst, es ist ein Wahnsinn, wenn so eine Firma auf die gute Werbung durch gute Produktphotos verzichtet.
Aber von Noox's Post hät ich gern die Crossmax SX
Schwalbe Reifen hab ich noch nie gemocht, aber Schläuche und Felgenbänder. Hmm doof das es an den Reifenautomaten hier bei uns nur Schwalbe gibt, voll praktisch wenn am Tag nen Schlauch hinüber geht und man nen neuen holen will am Abend/Nachts.
Wenn Schwalbe verbietet, dass man die eigenen Produktfotos verwendet, geben die Händler eintweder gar keine rein, oder sau schlechte. Ohne Produktfotos wird sicher seltener verkauft. Und schlechte Fotos sind nicht gerade gut für das Image einer Marke!
Zitat:
Hab natürlich meinen RA eingeschaltet, nur zur Sicherheit, ist sie rechtlich korrekt und die Höhe der Kosten auch im rechtlichen Rahmen.
Problem ist, kein Händler ist direkter Bohle Kunde, sondern nur indirekt über div. Importeure oder Großhändler.
Mein RA klärt gerade noch, ich hab keine Bilder direkt von der Schwalbe Website genommen, sondern von meinem Lieferanten. Eventuell spare ich damit den 1000er ein.
Ich deaktiviere heute alle Schwalbe Produkte im Webshop. In Wirklichkeit ist eh kaum etwas zu verdienen mit dem Graffel, da die Preise total zerrissen sind.
Ganz ohne Schwalbe wird man nicht auskommen, deshalb sitzens auf ihrem hohem Roß.
Idioten sinds schon, zerstören sich selbst die Preise mit unmengen an OEM Ware (ich weiß von einem holländischen Lieferanten, daß er mehr OEM Reifen verkauft, als der offiz. holländische Importeur, mit Wissen von Schwalbe.....) und dann ziehens solche Aktionen durch......
Mal schauen, ob negativ Werbung wirklich zu Umsatzrückgängen beiträgt. Ganz ehrlich, würde mir ein Lacher bringen.
(ausgenommen er hat die schriftliche erlaubnis von schwalbe?)
vollpfosten sind das...
Ich hoffe mal sie merken bald das sie durch sowas ne Menge eigentlich zufriedener Kunden vergraulen. Schwalbe mag ja echt gute Reifen machen es ist aber nicht so das sie das non plus ultra sind, mal schaun wann sie das bemerken
Super Aktion, vl. findets mal einzug in manche Lehrbücher zum Thema: Wie ma sich selbst ins Knie schiesst.
Es wird Zeit, dass dieser juristische Schwachsinn abgestellt wird. Das ist nichts anderes als legalisierte Erpressung und Betrug.
In meinem Fall kommt dazu, daß ich nach DE verkaufe und somit auch DE-Recht greift.
Zum Glück habe ich von denen noch nie was gekauft.
Das kanns ja echt nicht sein, was die da abziehen. Hoffentlich kriegen die was auf den Deckel, damit sie es auch merken.
Mich hat es damals aber auch von Deutschland aus betroffen. War aber eine andere Situation. Ich musste nicht zahlen (außer meinen Anwalt), weil bei Urheberrechtsverstöße ein Forenbetreiber erst haftet, wenn er in Kenntnis gesetzt wurde. Bei den Shops greift das natürlich nicht.
Es kommen ja da zwei Komponenten zusammen. Einerseits, dass Schwalbe sowas überhaupt macht. Und anderseits, dass es eine Rechtssprechung gibt, die dieses Abmahnwesen so zulässt. Das ist doch nur eine große Juristen-Finanzierungs-Methode. Das Gesetz gehört so geändert, dass der erste Hinweis kostenlos sein muss. Dann wird nicht mehr wegen dem Geld-Machen gemahnt, sondern nur, wenn es jemanden wirklich um die eigentliche Sache geht (z.B. Urheberrechtsverletzung).
Der andere Aspekt ist natürlich: Wenn ich was Illegales ohne Konsequenzen machen kann, dann machen es sicher einige, bis jemanden sagt: "Wennst net aufhörst, dann..."
Der abmahnende RA kann grundsätzlich vom Abgemahnten Geld verlangen, aber eben auch nicht immer. Hängt vom jeweiligen Fall ab und vor allem hängt vom jeweiligen Fall auch ab, wie hoch die Kosten ausfallen (dürfen). Der Mankra hat halt den Nachteil, dass er Unternhemer ist.
Mich macht noch immer stutzig, dass hier Kunden abgemahnt werden. Bisher gab's sowas ja nur in Fällen, wo jemand, der mit dem Hersteller/Vertrieb nicht in Geschäftsbeziehung stand. Ich meine, was kommt als nächstes? Darf man in Zukunft auch die Marke nicht mehr nennen?
Auf Wikipedia habe ich übrigens gelesen, dass bei einfach gelagerten Urheberrechtsverletzungen (z.B. bei Privatpersonen) der Abgemahnte nur bis zu 100 Euro zahlen muss. Dürfte sich auf Deutschland beziehen.
Produkt und Firmenname darf man ohne Zustimmung verwenden, soviel ich weiß. ber jetzt, wo wir schon dabei sind, lasse ich auch dies noch abklären.
Privat max. 100,- stimmt in DE, scheinbar in Ö. wirds auch so gehandhabt.
Die ganze Geschichte schlägt ja ziemliche Wogen.
www.indiskretionehrensache.de...-social-media/
schwalbe.de/ger/de_media/unte...nternehmen.pdf
senden regelmäßige und deutliche Signale an die Verbraucher.
Ob die Verwendung der Bilder jetzt rechtens ist oder nicht, hättens allen Händlern eine CD mit Bilder und Text zur Verwendung geschickt, wäre das elegant gelöst worden.
So habens in kürzester Zeit die schlechte Nachred', die Händler werdens (richtigweise!!!) ausm Sortiment nehmen und der Umsatz wird purzeln. Tja ...
Zur aktuellen Kritik an den Abmahnungen aufgrund von Bildrechtsverletzungen durch Händler nimmt Schwalbe Stellung und entschuldigt sich: Uns schlägt momentan heftige Kritik aufgrund unserer Vorgehensweise gegen Händler entgegen, die Bildmaterial von uns ohne Lizenz genutzt haben. Diese Kritik ist völlig berechtigt.
Die Maßnahme, die zum Schutz des Fachhandels und des Endverbrauchers dienen soll, wurde von uns mehr als unglücklich umgesetzt. Wir entschuldigen uns für diese Vorgehensweise. Die unvermittelte Härte entspricht nicht der Partnerschaftlichkeit, die der Handel von uns kennt und zu Recht erwartet. Vor dem Ergreifen einer solchen Maßnahme hätte ein Angebot zum Gespräch und zur unstrittigen Regelung erfolgen müssen.
Den sachlichen Hintergrund möchten wir kurz erklären:
Die Verwendung von Bildern unseres Hauses ohne unsere Zustimmung ist eine Urheberrechtsverletzung. Das ist den Händlern, die Bildmaterial von uns nutzen, in der Regel auch bewusst. Viele haben sich deshalb schon in der Vergangenheit mit der Bitte um Genehmigung und Abschluss eines Lizenzvertrages an uns gewandt.
Bei den nun erfolgten Abmahnungen geht es um Fehlverhalten bei der Verwendung unseres Bildmaterials, das uns schadet, weil es die Verbraucher irreführt. Besonders schwerwiegend sind Fälle, in denen Bildern falsche Produktbeschreibungen zugeordnet wird. Verkauft wird eine preislich günstigere Performance-Version eines Reifens, in der Darstellung zum Angebot wird die Beschreibung und das Bildmaterial der qualitativ deutlich hochwertigeren Evolution-Version verwendet. Weiterhin wurde Bildmaterial von uns für Lockvogelangebote verwendet, bei denen die entsprechenden Produkte gar nicht lieferbar waren, oder es wurden zur Darstellung aktueller Produkte veraltete Bilder eingesetzt. Alle solche „Täuschungen“ werden von den Verbrauchern uns als Marke zugeordnet, da das original Schwalbe Bild- und Katalogmaterial verwendet wird.
Wir sind in der Vergangenheit auf Anfragen zu unserem Bildmaterial jederzeit eingegangen und haben entsprechende Daten für die werbliche Nutzung zur Verfügung gestellt. Das geschah aber stets im Rahmen einer Absprache zwischen uns und dem Händler. Wir konnten uns bei diesem Kontakt vergewissern, dass der Händler unsere Produkte kennt, eine kenntnisreiche Beratung anbietet und sich für unseren Qualitätsanspruch in Produkt, Service und „ehrlicher“ Kommunikation einsetzt. Bei diesen Händlern konnten und können wir daher auch in Zukunft annehmen, dass sie ihre Webseite pflegen, veraltetes Bildmaterial austauschen, keine falschen Produktbeschreibungen verwenden und unsere Produkte vor allem auch tatsächlich vertreiben. Diese Linie der offenen und beidseitig vertrauensvollen Partnerschaft mit dem Handel werden wir auch in Zukunft zum Schutz des Verbrauchers beibehalten.
Wir möchten klarstellen: Uns geht es bei den jetzt erfolgten Abmahnungen nicht um "Abzocke". Um das zu unterstreichen, verzichten wir in allen Fällen auf die Begleichung von Rechtsanwaltskosten bzw. übernehmen sie. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Unterlassungserklärungen abgegeben werden.
Wir werden in Zukunft verstärkt auf die Einhaltung unserer Bildnutzungsrechte achten. Die Bildverwendung dulden wir nur, wenn mit uns eine Nutzungsvereinbarung besteht. Damit möchten wir genauso den Fachhandel schützen, der mit dem Bildmaterial verantwortungsvoll umgeht, wie die Verbraucher, die nicht in die Irre geführt werden sollen.
Das Unternehmen Bohle war immer ein enger Partner des Fachhandels und wird es auch in Zukunft sein. Für unser gänzlich unvermitteltes und damit in diesem Fall nicht partnerschaftliches Verhalten möchten wir uns nochmals aufrichtig entschuldigen.
Marie-Theres Osebold
Marketing
Wenn in Zukunft solche Probleme mit den Händlern abgesprochen werden und erst mal versucht wird, sie ohne juristische Keule zu lösen, kann ich mir wieder ohne schlechtes Gewissen einen Fat Albert oder einen Schwalbe Freeride-Schlauch kaufen
Was ist da der Unterschied (muss ja einer da sein, sonst würd die Produktbeschreibung passen) oder ist mit der Perfomance-Version einfach die OVM (oder wie auch immer) gemeint?
Irgendwie kenn ich mich jetzt überhaupt nicht mehr aus
Außerdem: Bei einem Produktbild von einem Reifen interessiert mich hauptsächlich das Profil. Ob das Jetzt Gummimischung X oder Y oder Karkassenstärke Z ist, kann ich am Foto sowieso nicht wirklich erkennen. Da muss die Beschreibung korrekt und ausführlich sein.
toll dass ein so großer konzern einen fehler schnell eingestehen kann!
Was natürlich jetzt sein kann: Online-Shops dürfen die Pics nur verwenden, wenn sie genaue Bestimmungen unterschreiben (z.B. Preisdiktat, etc.)? Aber das sind jetzt nur Mutmaßungen.
Ob die Antwort nun stimmt oder nicht sei mal dahingestellt. Die Abmahnkosten zurück zu nehmen und sich zu entschuldigen ist ein feiner Zug, wobei er nicht hätte sein müssen, wenn man vorher nicht so einen Mist gebaut hätte. Das sollte man trotzdem bedenken.
Deren Erklärung ist typischen Marketing Bla, Bla.
Einem Händler habens abgemahnt, da er nachgewogene Gewichte und nicht die Scheingewichte der Beschreibungen auf seiner Website genannt hatte.....
Die angeblichen Absprachen waren nutzlos, wie am Blog von TomsBikeCorner, unter anderem, nachzulesen.
Weiters kommt diese Meldung eigenartigerweise erst nach Ende der Frist und vorher tagelanges Schweigen......
In den Abmahungen stand, daß die unterschriebene Unterlassungserklärung und die RA-Kosten am 6. Mai bei der RA-Kanzlei eingelangt sein muß.......
Die eigenen RA Kosten wird Schwalbe nicht ersetzten.....
Damit versuchens sich reinzuwaschen nach dem Motto: Was wollt ihr von uns, wir sind die guten und die Einzelhändler die Bösen.
Frist, daß die Unterlassungserklärung + Kohle bei der RA-Kanzlei in DE sein soll:
06. Mai.
D.h. ist hätte noch am selben Tag überweisen müssen und das Schreiben losschicken........
Und die DE-Kollegen spätestens am Mittwoch, wenns keine Gerichtsverhandlung riskieren möchten. Am Do. Nachmittag kommt die Pressemeldung. Geschicktes Timing.
Frist, daß die Unterlassungserklärung + Kohle bei der RA-Kanzlei in DE sein soll:
06. Mai.
Für mich hat sich nichts geändert. Schwalbe kommt weg und existiert nicht mehr.